Fördermöglichkeiten einfach erklärt

Selbsthilfe-förderung

Selbsthilfegruppen sind ein Zusammenschluss von Menschen, die eine ähnliche Krankheit oder Problem teilen und etwas dagegen unternehmen möchten. Sie dienen dem Erfahrungs- und Informaitonsaustausch und sind i. d. R. ehrenamtlich organisiert. Die positiven und stabilisierenden Auswirkungen auf die Gruppenbesucher sind zahlreich belegt, sodass sogar der Gesetzgeber die finanzielle Förderung gesundheitlicher Selbsthilfegruppen und -organisationen durch die Krankenkassen vorgeschrieben hat.
  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

  • Wem steht Selbsthilfeförderung zu?

  • Wofür können finanzielle Mittel beantragt werden?

  • Wie funktioniert die Beantragung?

  • Was gilt es zu beachten?

 

Selbsthilfeförderung

Jede gesetzliche Krankenkasse ist dazu verpflichtet, einen bestimmten Betrag je Versicherten für die Selbsthilfeförderung zur Verfügung zu stellen (1,15 € / Vers. in 2020). Dieses Geld fließt in zwei Fördertöpfe, aus denen die Selbsthilfegruppen Unterstützung beantragen können. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung – auch Pauschalförderung genannt – sorgt für die Finanzierung wiederkehrender Kosten und kann bis zu einer Höhe von 500€ ohne Nachweise beantragt werden. Ab 2020 wurde dieser Fördertopf auf 70% der Gesamtmittel aufgestockt (davor lag der Anteil bei 50%).

Die krankenkassenindividuelle Förderung – auch Projektförderung genannt – umfasst 30% der Gesamtsumme und finanziert zeitlich begrenzte Projekte und Aktionen, die über die regelmäßige wiederkehrende Selbsthilfearbeit hinausgehen. Dieser Fördertopf wird von den Krankenkassen nach eigenem Ermessen verwaltet und (regional) vergeben.

Pauschal-Förderung

Infos, Inhalt und Anträge zur kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung.

Projekt-Förderung

Infos, Inhalt und Anträge zur krankenkassenindividuellen Förderung.

Pauschal-förderung

die Grundfinanzierung

Die Pauschalförderung (kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung) ist der 1. Fördertopf, der für eine solide Basisfinanzierung der Selbsthilfegruppen und -verbände sorgen soll. Durch ihn werden laufende Kosten wie z.B. Mietkosten, Telefon / Internet oder Personalkosten bezuschusst. Aber auch allgemeine Standardkosten, wie Werbemittel, Infobroschüren, Webseitenpflege, Büromaterial, Fahrtkosten, Mitgliederversammlungen etc. fallen in diesen Bereich. Bis zu 500€ kann eine Gruppe ohne Nachweis beantragen, über diese Pauschale hinaus werden Kostenbelege erforderlich.

Achtung: Antragsfristen beachten!

Regionale Selbsthilfegruppen 31. März des Antragsjahres
Landesverbände /Landesebene 31. Januar des Antragsjahres (für Teil I), 30. April (Teil II des Formulars)
Bundesverbände 31. Dezember des VORjahres

 

Merkmale der Pauschalförderung:

  • Antragsfristen (s.o.) müssen eingehalten werden
  • Bewilligung zentral durch die GKV des jeweiligen Bundeslandes
  • 500 €* können ohne Nachweise / Kostenbelege beantragt werden 
  • ab 500,01 €* werden Kostennachweise erforderlich

(*ggf. regional höhere Pauschalbeträge möglich)

 

NEU: Vereinfachte Verwendungsnachweise (galten bisher bei Förderbeträgen bis 500€) sind nun bis zu einer Grenze von 1500€ zulässig. Das heißt, die Gruppe bestätigt ohne Einzelnachweise/Belege, „dass die zur Verfügung gestellten Fördermittel wirtschaftlich, zweckentsprechend und gemäß unserer Satzung für die Gruppenarbeit verwendet wurden.“ Dieses Formular wird durch zweifache Unterschrift von Gruppenvertretern bestätigt und reicht als Verwendungsnachweis aus.

  • Miet- und Nebenkosten
  • Büroausstattung, -material, -sachkosten
  • Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte (Pflege, Support, Hosting)
  • Webseiten-Relaunch, Neuprogrammierung, Neugestaltung
  • Sachkosten zur Umsetzung von Datenschutzbestimmungen
  • Regelmäßige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
  • Regelmäßige Ausgaben für digitale Angebote und Anwendungen (z. B. Kosten für: • Hardware (Webcam, Headset) • Software und Lizenzen für Videokonferenzsysteme • Unterhalt/Betriebskosten, Relaunches, Updates
  • Regelmäßig erscheinende Medien (z. B. Mitgliederzeitschriften, Newsletter) einschließlich deren Verteilung
  • Regelmäßige Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
  • Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
  • Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen auf Landes- / Bundesebene
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z. B. Angehörigentreffen), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Selbsthilfegruppe, Selbsthilfekontaktstelle oder Selbsthilfeorganisation haben
  • Ausgaben zum Wissensmanagement (z. B. für indikationsspezifische Fachliteratur, Bücher, digitale Schulungstools)
  • Gebühren für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, sowie Rechtsberatungskosten
  • Kontoführungsgebühren
  • Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden.)

    Regionale Krankenkassen, wie IKK, AOK, BKK, vdek beteiligen sich sich gerne an Selbsthilfe-Projekten. Ansprechpartner:innen und Adressen sind meistens auf den Seiten der GKVs bzw. auf den Seiten mit den Antragsformularen zu finden.

    Bei Fragen helfen auch die örtlichen Selbsthilfekontaktstellen immer gerne weiter.

    Projekt-förderung

    punktuell & individuell

    Die krankenkassenindividuelle Förderung kann das ganze Jahr über beantragt werden und ist in der Förderhöhe nicht eingeschränkt. Die Krankenkassen können eigenständig über Förderung und Förderhöhe eines Projektes bestimmen und damit eigene Förderschwerpunkte (regional oder inhaltlich) setzen. Es handelt sich stets um eine anteilige Finanzierung, d.h. es ist immer auch ein Eigenbeitrag (meist 10% der Antragssumme) von den Selbsthilfegruppen gefordert.

     

    • zeitlich und/oder sachlich abgrenzbare Projekte und Aktionen, die über das normale Maß an täglicher Selbsthilfearbeit hinausgehen und klar von Routineaufgaben abgegrenzt sind
    • Selbsthilfetage
    • Jubiläen
    • Vorträge von Referent:innen
    • Gruppenspezifische Informationsmaterialien
    • besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug
    • Digitalisierung von Medien

    Regionale Krankenkassen, wie IKK, AOK, BKK, vdek beteiligen sich sich gerne an Projekten. Ansprechpartner und Adressen sind meistens auf den Seiten der GKVs bzw. auf den Seiten mit den Antragsformularen zu finden.

    Grundsätzlich KEINE Projektförderung betreiben die Ersatzkassen Barmer, HEK, KKH, die Techniker Krankenkasse, einige Betriebskrankenkassen (u. a. BKK RWE und BKK Pronova) sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

    Bei Fragen helfen auch die örtlichen Selbsthilfekontaktstellen immer gerne weiter.

    ACHTUNG: Projektbeginn nicht vor Bewilligung!

    Mit dem Projekt darf erst begonnen werden, wenn ein Bewilligungsschreiben/Bewilligungsbescheid erlassen ist. Ein vorzeitiger Projektbeginn ist nur möglich, wenn eine vorherige Genehmigung beim Fördermittelgeber eingeholt wurde.

    Merkmale der Projektförderung:

    • keine Antragsfrist, d.h. Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden
    • Bewilligung regional durch Krankenkassen
    • Belege / Angebote müssen erbracht werden
    • Antragssumme flexibel nach Bedarf
    • Anteilige Finanzierung, Eigenbeitrag (meist 10%) erforderlich
    • Projektanträge können bei mehreren Krankenkassen eingereicht werden, wenn die benötigte Bewilligungshöhe durch eine Kasse nicht erreicht wird
    • Werden Fördergelder in einem Jahr nicht vollständig abgerufen, fließt der Restbetrag dem Pauschalfördertopf im Folgejahr zu.

    „Die Selbsthilfeförderung ist ein wichtiger Teil unserer Vereinsfinanzierung. Verena unterstützt uns von der Planung bis zur Durchführung und ist uns eine große Hilfe.“

    Julia, Herzkranke Kinder e.V. Münster

    Häufige Fragen (FAQs)

    Wer ist förderberechtigt? (Allgemeine Fördervoraussetzungen)

    Gefördert wird ausschließlich die gesundheitsbezogene Selbsthilfe (dies sind Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen), die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe muss sich auf Krankheiten beziehen, die im Verzeichnis der Krankheitsbilder aufgeführt sind. Des Weiteren sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen Interessen (Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und Beratungen müssen transparent sein)
    • Neutrale inhaltliche Ausrichtung, Trennung von Informationen und Werbung (z.B. in Publikationen)
    • Über die Finanzsituation (Vorlage von geplanten Einnahmen und Ausgaben) und die Mittelverwendung in den Antragsunterlagen ist Transparenz herzustellen.
    • Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und ihren Verbänden unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe
    • Es besteht die Pflicht zum sparsamen, wirtschaftlichen und zweckgebundenen Umgang mit Fördermitteln.
    • Fördermittelempfänger sind verpflichtet, auf die Förderung durch die GKV hinzuweisen
    • Anträge und Verwendungsnachweise sind von zwei legitimierten Vertreterinnen / Vertretern des Antragstellers zu unterzeichnen
    • Jegliche Kooperation und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen (wie z. B. Pharma- unternehmen und Medizinproduktehersteller sowie (E-)Tabakprodukt-, Alkohol- und Glücks-spielindustrie) ist transparent zu gestalten.
    Was ist die gesetzliche Grundlage der Förderung?
    § 20h Sozialgesetzbuch V (SGB V) (Anlage 1) bildet die gesetzliche Grundlage. Die Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen erarbeiter auf dieser Basis den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung und legt Verfahrensweisen und Richtlinien für die Mittelvergabe und das Antragsverfahren fest. Ein Rechtsanspruch von Antragsstellern auf Gewährung der Fördermittel besteht nicht.
    Was kann NICHT gefördert werden?

    Ausgeschlossen sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen. Nicht vom Förderzweck umfasst sind Angebote, die zu den Leistungen der GKV nach anderen Rechtsgrundlagen gehören, z. B.:

    • Patientenschulungsmaßnahmen, Funktionstraining und Rehabilitationssport, Nachsorgemaßnahmen (§ 43 SGB V)
    • Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung (§ 46 SGB IX)
    Soziotherapie (§ 37a SGB V)
    Therapiegruppen (z. B. Psychotherapie, Ergotherapie) (§§ 27 ff. SGB V)
    • Primärpräventive Maßnahmen/Präventionskurse (§ 20 SGB V)
    • gesundheitsfördernde Maßnahmen in Lebenswelten (§ 20a SGB V) und Betrieben (§ 20b SGB V)

    NICHT förderfähig sind außerdem:

    • Wohlfahrtsverbände
    • Sozialverbände
    • Verbraucherverbände/-organisationen/-einrichtungen
    • Patientenberatungsstellen (auch internetbasierte)
    • Berufs-/Fachverbände bzw. Fachgesellschaften
    • Kuratorien, Stiftungen, Fördervereine
    • (Unter-)Arbeitsgruppen oder Arbeitskreise von Selbsthilfegruppen und/oder Selbsthilfeorganisationen
    • stationäre oder ambulante Hospizdienste
    • Bundes- bzw. Landesarbeitsgemeinschaften für Gesundheit/Gesundheitsförderung bzw. Landeszentralen für Gesundheit/Gesundheits- förderung, Landes- bzw. regionale Gesundheitskonferenzen
    • krankheitsspezifische Beratungseinrichtungen oder Kontaktstellen, wie bspw. Sucht-, Krebs- beratungsstellen
    • Umweltberatungen
    • ausschließlich im Internet agierende Initiativen
    • Kooperationsberatungsstellen für Selbsthilfe- gruppen und Ärzte (KOSA) der Kassenärzt- lichen Vereinigungen
    • Einzelpersonen, die Mitglied einer Selbsthilfegruppe sind und/oder als Kontaktperson für eine Selbsthilfegruppe und/oder Selbsthilfeorganisation tätig sind
    • Zusammenschlüsse mit ausschließlich gesund- heitsförderlicher oder primärpräventiver Zielsetzung
    • (Pflege-)Wohngemeinschaften
    • Dachorganisationen (zur Projektförderung von „Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen“ siehe auch B.2.4 und B.5.5 des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung)
    Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen
    • Verlässliche / kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit
    • Die Gruppengröße umfasst mindestens sechs Mitglieder (Ausnahme bei sog. „seltenen Erkrankungen“ möglich)
    • Die Selbsthilfegruppe hat ein Gründungstreffen durchgeführt und ihre Existenz protokolliert.
    • Die Gruppe ist offen für neue Mitglieder.
    • Die Selbsthilfegruppe gibt ihr Angebot regelmäßig öffentlich bekannt, z.B. bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle oder in der (regionalen) Presse
    • Die Gruppenmitglieder und die Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich und ohne professionelle Leitung durch z. B. Ärztinnen und Ärzte oder andere Gesundheits- und Sozialberufe.
    • Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe gesondertes Konto.

       

    Müssen Fördermittel zurückgezahlt werden?
    Für gezahlte Fördermittel muss die bestimmungsgemäße Verwendung nachgewiesen werden (Ausnahme bei Pauschalförderung bis 500€). Der Verwendungsnachweis ist fristgerecht mit einem Formular und den Belegen und Rechnungen bei der Förderstelle einzureichen. Ist ein Projekt günstiger geworden als zunächst kalkuliert, muss die Krankenkasse darüber informiert werden und es wird der sinnvolle Einsatz der verbleibenden Fördergelder besprochen. Rückzahlungen werden erst ab einer gewissen Bagatellgrenze fällig. Das Gespräch mit der Krankenkasse sorgt auch hier für Klarheit.
    Was, wenn ein Projekt teurer wird als erwartet?
    Unerwartete Kosten können auch trotz sorgfältigster Planung mal vorkommen. In solchen Fällen sollte bei Bekanntwerden des Fehlbedarfs umgehend Kontakt mit der fördernden Krankenkasse aufgenommen werden. Ggf. wird sie zusätzliche Mittel bereitstellen. Falls nicht, kann der Projektantrag (über den offenen Fehlbetrag) an eine weitere Krankenkasse gestellt werden.
    Was ist ein Verwendungsnachweis?

    Die bestimmungsgemäße, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel ist in einem Verwendungsnachweis – unterschrieben von zwei legitimierten Vertreterinnen o. Vertretern des Antragsstellers – zu belegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Tätigkeitsbericht. (Bei niedrigen Förderbeträgen kann der Tätigkeitsbericht entfallen.)

    Als regelhafter Verwendungsnachweis ist eine summarische Auflistung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben analog der Struktur des Haushaltsplans (geplante Einnahmen und geplante Ausgaben laut Antrag) vorzulegen. Der Nachweis bezieht sich im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung auf die gesamten Einnahmen und Ausgaben des Fördermittelempfängers.

    Als Ausnahme ist eine Verwendungsbestätigung möglich. Die Verwendungsbestätigung ist ein vereinfachter Verwendungsnachweis für niedrige Förderbeträge. Dabei hat der Fördermittelempfänger zu bestätigen, dass die Fördermittel wirtschaftlich, sparsam, zweckentsprechend und ggf. entsprechend der Satzung verwendet wurden. Dies wird bei der Pauschalförderung bis 500€ so praktiziert.

    Auf Anforderung ist eine Belegliste vorzulegen. Belege können in Kopie angefordert oder als Originalbelege vor Ort eingesehen werden. Die Prüfung von Belegen erfolgt stichprobenartig.

    Fristen für Verwendungsnachweise:

    zur Pauschalförderung: Einzureichen mit dem Antrag des Folgejahres, bzw. bis spätestens 31.03. des kommenden Jahres

    zur Projektförderung: nach Beendigung des Projektes, bzw. bis spätestens 31.03. des kommenden Jahres

    Gibt es Aufbewahrungsfristen?

     

    Ja, der Fördermittelempfänger hat alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen (Einzelbelege, Verträge etc.) in der Regel sechs Jahre nach Beendigung der Förderung aufzubewahren. Für Selbsthilfegruppen wird eine kürzere Aufbewahrungsfrist als ausreichend angesehen. Unabhängig davon kann ggf. eine längere Aufbewahrungsfrist aufgrund geltender steuerrechtlicher Vorschriften oder anderer Rechtsgründe zwingend sein. Der Fördermittelempfänger hat sicherzustellen, dass die Unterlagen insbesondere auch nach einem Ämterwechsel oder Auflösung der Selbsthilfestruktur für eine Prüfung zur Verfügung stehen.

    Wie wird die Förderhöhe berechnet?
     

    Bewilligungen im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung eröffnen keinen Anspruch auf eine Förderung in gleicher Höhe im folgenden Haushaltsjahr. Vielmehr hängt die Förderhöhe u. a. von der grundsätzlichen Förderfähigkeit des Antragstellers, den verfügbaren Fördermitteln und der Anzahl der Anträge ab. Bei der Projektförderung entscheidet jede Krankenkasse individuell über die Anträge. Viele Faktoren, die ein Abschätzen der Bewilligungshöhe schwierig machen. In der Regel werden folgende Faktoren berücksichtigt:

    Bei regionalen Selbsthilfegruppen:

    • Gruppengröße (Mitglieder/durchschnittliche Teilnehmerzahl bei Gruppentreffen)
    • Anzahl der Treffen
    • Aktivität der Selbsthilfegruppe
    • Krankheitsbild, mit dem sich die Selbsthilfegruppe befasst
    • finanzielles Gesamtvermögen
    • Förderung durch andere Stellen (z. B. öffentliche Hand oder andere Sozialversicherungsträger)

    Bei Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene:

    • Größe der Organisation (z. B. Anzahl der Einzelmitglieder / Personen des Gesamtverbandes und Anzahl der zugehörigen Selbsthilfegruppen)
    • ehrenamtliche oder hauptamtliche Arbeit
    • Verbreitung der Erkrankung
    • dezentrale/zentrale Struktur bezogen auf die Förderebenen (Bund, Land, vor Ort)
    • Art der Erkrankungen /Behinderungen und der damit einhergehenden Herausforderungen für
    • die Betroffenen und ihre Angehörigen
    • Aktivitäten- und Tätigkeitsprofil der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
    • Akzeptanz bei anderen Förderstellen (insbesondere öffentliche Hand)
    • Anteil der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit am gesamten Tätigkeitsspektrum der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, sofern sich dieser Anteil auf die Arbeit der Selbsthilfeorganisation in Deutschland bezieht.